Mit der Erschließung des zweiten Bauabschnittes im Bebauungsgebiet “Rechts der Speyerer Straße” dürften die Expansionsmöglichkeiten unserer Gemeinde erschöpft sein. Künftig kann neuer Wohnraum nur noch durch eine sogenannte Nachverdichtung im Ort erfolgen.
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde im Jahr 2015 den Bebauungsplan “Innerörtlicher Bebauungsplan Altdorf” aufgestellt. Dieser dient im Wesentlichen der Erhaltung der bestehenden Struktur des alten Ortskernes mit seinen Scheunenzeilen und der 3-Seiten Bauweise. Hier ist auch die Bebauung in zweiter Reihe geregelt.
Um diese Entwicklung zu unterstützen ist ein Sanierungsgebiet in Planung, was auch die etwas mehr als 20 Leerstände beseitigen soll. Leider ist dieses Projekt aufgrund der Corona-Pandemie völlig zum Stillstand gekommen, da wesentliche Veranstaltungen aufgrund der Beschränkungen nicht stattfinden können.
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